MIT DIR FÜR UNS ALLE Magazin

Informationen rund ums Ehrenamt

alle Filter löschen
Sortieren nach
zuerst
  • | Fachbeitrag

    Helfendengleichstellung im Ehrenamt

    Über 1,7 Millionen Ehrenamtliche in den Hilfsorganisationen ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD, den Feuerwehren und dem Technischen Hilfswerk leisten jeden Tag einen wesentlichen Beitrag dazu, den Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland sicherzustellen. Für diesen fundamental wichtigen Einsatz erhalten sie jedoch keinen Arbeitslohn im klassischen Sinne, sondern engagieren sich über ihren regulären Job hinaus, für ihr ausgeübtes Ehrenamt. Der überwiegende Teil dieses Engagements fällt dabei in die arbeitsfreie Zeit. Fällt ein realer Einsatz allerdings in die Arbeitszeit, gibt es je nach Bundesland und Tätigkeitsfeld unterschiedliche Regelungen bei der Freistellung von der Arbeit, den Ausgleichsansprüchen und der sozialen Absicherung. Aber warum existieren diese Unterschiede? Und was kann man dagegen tun? Während der Zivilschutz in den Händen des Bundes liegt, ist der Katastrophenschutz Aufgabe der Länder und ist auf der kommunalen Ebene (Landkreise und kreisfreie Städte) angesiedelt. Aufgrund dieser föderalen Strukturen gibt es bisher auf Bundesebene noch keine einheitliche Vorgabe für alle ehrenamtlich strukturierten Einheiten, die die zeitliche und finanzielle Kompensation bei Arbeitsausfällen durch ehrenamtliche Einsätze des Personals regelt. Vielmehr sind diese Regelungen von Bundesland zu Bundesland verschieden. Je nach Land und je nach Arbeitsfeld fällt diese Kompensation unterschiedlich aus. Dies bedeutet, dass es für ehrenamtlich engagierte Menschen teils sehr ungleiche Voraussetzungen für ihr Engagement gibt, wenn es darum geht, während der Arbeitszeit in einen Einsatz zu gehen. Besonders deutlich kann diese Ungleichheit werden, wenn solche Einsätze länderübergreifend stattfinden oder Helferinnen und Helfer in einem anderen Bundesland ehrenamtlich aktiv sind und in einem anderen Bundesland arbeiten. Ein Beispiel für ungleiche Voraussetzungen, ist der gemeinsame Einsatz von Einheiten des Technischen Hilfswerks (THW) mit Helferinnen und Helfern der Hilfsorganisationen und der freiwilligen Feuerwehren. Während sich Einsatzkräfte des THW auf das bundesweit geltende THW-Gesetz stützen können, ergeben sich für die übrigen Einheiten je nach Einsatzort und Herkunft unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen. Laut THW-Gesetz dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus ihrer Verpflichtung zum Dienst keine Nachteile im Arbeitsverhältnis, in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung erwachsen. Werden Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit zu Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen des THW herangezogen, sind sie für die Dauer des Einsatzes von der Arbeitsleistung freigestellt und haben grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den Arbeitgeber. Die Arbeitgeber wiederrum werden für die Fehlzeiten aufgrund von THW-Dienstverpflichtungen umfassend entschädigt. Auf diese weitereichenden Privilegien können sich Ehrenamtliche der Feuerwehren und vor allem auch der Hilfsorganisationen zumeist nicht stützen. Dies schafft eine Ungleichbehandlung in der Ehrenamtsgemeinschaft bei der Erfüllung einer unverzichtbaren gesellschaftlichen Aufgabe. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) setzen sich dafür ein, das Thema der Helfendengleichstellung bundeseinheitlich zu regeln. So könnte die rechtlich unterschiedliche Handhabung möglicher Kompensationen transparenter gestaltet werden. Da das Thema Helfendengleichstellung essentiell für die Stärkung des Bevölkerungsschutzes ist, wurde es nicht zuletzt auf Bestreben des BMI und des BBK in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Die Regierungsparteien haben darin vereinbart, Ehrenamtliche im Bevölkerungsschutz durch bundesweit einheitliche Freistellungs- und Versicherungsschutzregeln zu stärken. Ziel dabei ist es, eine bundesweite Gleichstellung zu erreichen und eine Leistungsgerechtigkeit von Helferinnen und Helfern herzustellen, um Motivation und Einsatzfähigkeit sicherzustellen. Auch die Länder haben signalisiert, die Helfendengleichstellung zu synchronisieren und damit bundesweit gleiche Ausgleichsansprüchen und die gleiche sozialen Absicherung der ehrenamtlich Tätigen herbeiführen zu wollen. Das BBK nimmt hier eine Vermittlerrolle im konstruktiven Austausch zwischen BMI, Landesregierungen und Organisationen mit Ehrenamtlichen ein. An konkreten Vorschlägen ist derzeit eine Mustergesetzgebung seitens des Bundes oder eine staatsvertragliche Ausgestaltung denkbar. Daneben könnten arbeitsrechtliche Anpassungen vorgenommen werden, was jedoch nur als gemeinsame Initiative des BMI mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gelingen würde. Die Länder arbeiten derzeit zur Herbstsitzung 2023 der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (Innenministerkonferenz) einen Bericht zur Rechtsstellung der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sowie einen Vorschlag zur Harmonisierung bestehender Regelungen aus. Es ist zu erwarten, dass dieser Bericht endlich die Weichen für eine weitere Ausgestaltung stellen dürfte.
    weiterlesen
  • | Fachbeitrag

    10 Gründe für ein Ehrenamt im Zivil- und Katastrophenschutz

    1. Gemeinschaft: Es gibt nicht nur 10 Gründe, sich ehrenamtlich zu engagieren. Es gibt mehr als 1,7 Millionen. Genauso viele Menschen engagieren sich nämlich im Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland. Sie bilden nicht nur die Grundlage für die Aufrechterhaltung der örtlichen Gefahrenabwehr und des Zivilschutzes, sondern formen auch eine Gemeinschaft. Hier tritt jeder und jede für jeden und jede ein. Hier werden Bekanntschaften geknüpft, Freundschaften begründet und – wie man munkelt – auch die eine oder andere Beziehung gestartet. 2. Spaß: Zusammen anpacken und helfen macht Spaß. Doch nicht nur die ehrenamtliche Arbeit bringt Freude – es ist auch das Drumherum, das viele Menschen seit Jahren am Ehrenamt begeistert. Die gemeinsamen Dienstabende, die Vorbereitungen, die Übungen, das kühle Getränk nach getaner Arbeit und die Kameradschaft machen das Ehrenamt so richtig aus. 3. Sinnstiftende Tätigkeit: Helfen kann so viel mit Dir machen! Mit einem Ehrenamt tut man sich und anderen etwas Gutes. Das stiftet Sinn im Leben. Als Bergungstaucherin rettest Du Personen aus Gewässern. Als Ausbildungsbeauftragter vermittelst Du Neuankömmlingen, wie man Einsatzstellen sichert. Als Jugendgruppenleiterin bringst du Teenagern Streitschlichtungsmethoden bei. Diese sinnstiftenden Tätigkeiten beflügeln und erfüllen. 4. Weiterbildung: Im Leben lernt man nie aus. Das Ehrenamt ist die ideale Möglichkeit, neue Fähigkeiten zu erlernen und sich so weiterzubilden: Medizinische Notversorgung, Wiederbelebung, Dammbau, Brückenbau, die Sicherstellung von stabilen Stromleitungen sowie der Wassertransport von Gütern sind nur einige der Inhalte, die Ehrenamtliche erlernen können. Aber auch Tätigkeiten wie Social-Media-Arbeit für die Organisationen, Buchhaltung und Logistik können durch ein Ehrenamt erlernt und ausgebaut werden. 5. Anderen etwas zurückgeben: „Wer nichts für andre tut, tut nichts für sich.“ Obwohl dieses Zitat von Johann Wolfgang von Goethe aus dem 19. Jahrhundert stammt, hat es bis heute absolute Gültigkeit. Im Ehrenamt hat man die Möglichkeit, anderen etwas zurückzugeben. Die Gründe dafür können vielfältig sein: man hat selbst Hilfe im Notfall erfahren; andere haben sich um nahe Verwandte gekümmert, als man selbst nicht da sein konnte… 6. Abenteuer und Abwechslung: Für viele Ehrenamtliche bedeutet ihr Engagement Abwechslung vom Studien- oder Berufsalltag. Wenn der Pager vibriert oder die Sirene heult, erhöht sich der Herzschlag, alles Sinnesorgane sind in Alarmbereitschaft und aufs Äußerste gespannt. Der schnöde Alltag ist vergessen, jetzt geht’s in den Einsatz. Im Ehrenamt wird es nicht langweilig, es garantiert Action und Abwechslung. 7. Helfen: Ein Ehrenamt ist vielseitig. Nicht nur der Inhalt, sondern auch die Art und Weise wie und wo man hilft. Neben den Organisationen im Zivil- und Bevölkerungsschutz kann man sich auch als Spontanhelferin oder Spontanhelfer engagieren. Das Projekt Mobile Helfer möchte das Engagement der Bevölkerung fördern, indem ungebundene Helfende systematisch gebündelt in Einsätze des Bevölkerungsschutzes integriert werden. 8. Stärken einsetzen: Das Ehrenamt dient nicht nur dazu, neue Tätigkeiten auszuprobieren und sich Wissen anzueignen. Vor allem kannst Du deine eigenen Stärken einsetzen. Ein Tüftler kann nach Feierabend in der Werkstatt Geräte reparieren. Eine Fachberaterin kann die Standfestigkeit eines beschädigten Gebäudes einschätzen. Ein Zuhörer kann den Angehörigen eines Vermissten, Trost spenden. Jeder und jede kann etwas gut und genau diese Kompetenz wird auch im Zivil- und Katastrophenschutz gebraucht. 9. Unsere Gesellschaft gestalten Sich in den Organisationen des Bevölkerungsschutzes zu engagieren, bedeutet auch unsere Gesellschaft mit zu gestalten. Die Werte die wir als pluralistische Gemeinschaft haben, leben wir in den Organisationen und machen sie so erlebbar. Wir geben sie weiter, integrieren uns und nehmen Zugezogene oder ausgegrenzte Personen auf. Jeder Helfer und jede Helferin entscheidet in der Organisation mit, kann Initiativen starten, die Prioritäten intern mitbestimmen. Durch ein Ehrenamt ist man einbezogen und erlebt Teilhabe. 10. Gemeinnütziger Einsatz: Der Zivil- und Katastrophenschutz wird in Deutschland ehrenamtlich getragen und ist als einer der wichtigsten Tragpfeiler des Bevölkerungsschutzes in Katastrophenfällen immer zur Stelle. Unwetterkatastrophen wie die Ahrtal-Flut 2021 wären ohne den unermüdlichen Einsatz von Ehrenamtlichen nicht zu bewältigen gewesen. Die Helferinnen und Helfer arbeiten freiwillig, unentgeltlich und zum Wohle unserer Gemeinschaft. Eine ehrenamtliche Tätigkeit bedeutet, unserer Gesellschaft zu dienen und sich für ihr Bestes einzusetzen. Hier geht es zu den verschiedenen Organisationen im Bevölkerungsschutz
    weiterlesen